BZF I und BZF II

Der Besitz eines BZF I oder BZF II Funksprechzeugnisses ist eine Voraussetzung für die Erlangung einer Privatpilotenlizenz und wird für den Motorflug und Segelflug benötigt. BZF I ist ein beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutsch und in Englisch, BZF II ist beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutsch.

Die theoretische und praktische Ausbildung findet in der Regel alle zwei Jahre in Form von Blockunterricht an Wochenenden statt. Die Prüfung wird bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel absolviert. Eine Vereinsmitgliedschaft ist für die Ausbildung nicht notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, um die Termine für den Blockunterricht zu erfragen.

ICAO Language Proficiency Test

Ein ICAO Language Proficiency Test kann von einem zertifizierten Prüfer abgenommen werden. Eine Vereinsmitgliedschaft ist dafür nicht notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular für eine Terminabsprache.